Autbahnvignette 2017 nicht vergessen!
Ab Montag, dem 1. Februar 2017 müssen sämtliche Fahrzeuge, welche eine Autobahn in der Schweiz befahren, mit einer gültigen Vignette des Jahres 2016 ausgerüstet sein.
Wer mit Auto, Motorrad oder Anhänger auf der Autobahn unterwegs ist, braucht sie: Die Autobahnvignette. Die Vignette kostet 40 Franken und ist während etwas mehr als einem Jahr gültig. Die wichtigsten Infos zur Vignette:
Welche Fahrzeuge brauchen eine Vignette?
Eine Autobahnvignette brauchen alle Motorfahrzeuge, die auf Autobahnen und Autostraßen unterwegs sind. In diese Kategorie gehören Autos, Motorräder, Lieferwagen und Anhänger wie etwa Wohnanhänger oder Transportanhänger. Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen eine Vignette, wenn sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen.
Welche Busse droht, wenn ich ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs bin?
Wer ohne Vignette auf einer Autobahn oder Autostrasse unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, zahlt eine Busse von 200 Franken. Zusätzlich muss der Autofahrer eine gültige Vignette kaufen und ordentlich ankleben.
Wo und wie wird die Vignette aufgeklebt?
Die Vignette muss bei Autos auf der Innenseite der Frontscheibe aufgeklebt sein, und zwar am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel. Wichtig ist, dass die Sicht nicht behindert wird. Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einer gut zugänglichen Stelle angebracht werden.
Wie lange ist die Vignette gültig?
Die Vignette 2016 ist noch bis am 31. Januar 2017 gültig. Die neue Vignette ist ab dem 1. Dezember 2016 bis am 31. Januar 2018 gültig.
Darf ich die alte Vignette(n) dran lassen?
Grundsätzlich wird davon abgeraten. Die Polizei kann Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist. Wann gebüsst wird, liegt im Ermessen des Polizeibeamten – daher lieber kein Risiko eingehen.